Beleidigung – Wann mache ich mich strafbar?
Eine Beleidigung kann ein Straftatbestand sein und ist im Strafgesetzbuch Österreich geregelt. Sie kann Anzeigen wegen Beleidigung nach sich ziehen und empfindliche Strafen auslösen. Gerade heute sind Beleidigungen im Internet weit verbreitet.
In diesem Beitrag wollen wichtige Fragen zum Thema Beleidigung beantworten, wie z.B.: Was ist Beleidigung iSd StGB? Wann ist eine Beleidigung strafbar? WelcheStrafen drohen bei Beleidigung? Welche weiteren Straftatbestände gibt es neben der Beleidigung ?
- Eine Beleidigung ist gem. § 115 StGB in Österreich strafbar
- Beleidigung iSd StGB ist ein Privatanklagedelikt (bedeutet, dass die Straftat nicht amtswegig vom Staat gerichtlich verfolgt wird sondern nur auf Initiative des Geschädigten selbst) und kann sowohl mit einer Freiheitsstrafe als auch Geldstrafe bestraft werden
- Eine Beleidigung kann heutzutage schnell durch unbedachte Postings im Internet ausgesprochen sein, hier ist Öffentlichkeit gegeben.
- Neben der Beleidigung können auch andere Straftatbestände zutreffen, wie z. B. die Verhetzung, die Verleumdung oder die üble Nachrede.
Was ist Beleidigung StGB?
Wann ist eine Beleidigung strafbar? Im § 115 StGB Österreich ist der Tatbestand der Beleidigung geregelt. Danach ist es verboten, eine andere Person vor mehreren Leuten oder öffentlich zu beschimpfen oder zu verspotten, sie körperlich zu misshandeln oder ihr mit einer solchen Misshandlung zu drohen.
Darunter fallen als Beleidigung iSd StGB auch Schimpfwörter und Spott in der Öffentlichkeit. Öffentlichkeit ist immer dann gegeben, wenn die Beleidigung von einem mehrere Personen umfassenden Personenkreis zur Kenntnis genommen wird. Dabei kann man bei Beleidigungen im Internet, wie z. B. in Foren, Chats oder Kommentarseiten sowie den sozialen Medien immer von Öffentlichkeit ausgehen.
Jedoch kann eine Beleidigung iSd StGB straffrei bleiben, wenn sie nur durch Entrüstung als Reaktion auf eine vorhergehende Beleidigung ausgesprochen wird. Dabei muss ein sogenannter Gegenschlag jedoch zeitnah auf die ursprüngliche Beleidigung erfolgen. Dies ist besonders bei Beleidigungen im Internet relevant und ist nicht empfohlen.
Das Strafmaß beim Tatbestand der Beleidigung
WelcheStrafe droht bei Beleidigung? Eine Beleidigung ist ein Privatanklagedelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen in Österreich bestraft werden. Zusätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung kann bei einer öffentlichen Ehrenbeleidigung eine zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzklage (§ 1330 ABGB) in Betracht kommen.
Dabei kann dieStrafe wegen Beleidigung sehr teuer werden, wenn durch die Beleidigung zusätzlich ein finanzieller Schaden entweder bereits entstanden ist oder droht.
Bei Beleidigungen im Internet kann das Delikt auch an den Betreiber einer Website gemeldet werden und eine Löschung des Beitrages gefordert werden.
Auch bei einer anonymen Teilnahme im Internet kann das Delikt der Beleidigung begangen werden. Für den Fall, dass Opfer einer Beleidigung häufig mit einem bestimmten Nicknamen an diesem Internetort auftreten und diesen wegen des Imageverlustes der Beleidigung nicht mehr nutzen können, ist auch dies strafbar.
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Beleidigung und andere Straftatbestände im Internet
Bei einer aktiven Teilhabe an Kommentarenierungen im Internet sollten Nutzer inbei ihren Formulierungen bedacht vorgehen. Da die Äußerungen in der Öffentlichkeit stattfindenvorgenommen werden, kann schnell einder Tatbestand der Beleidigung oder anderer Ehrverletzungen erfüllt sein. Deshalb sollte man bei aktiven Beteiligungen im Internet immer zunächst das Gesprächsumfeld genau studieren, bevor man selbst etwas schreibt.
Außerdem sollte man es grundsätzlich vermeiden, in einem Zustand von Wut und Erregung eine öffentliche Aussage zu treffenmachen. Zusätzlich sollte man sich immer bewusst sein, dass vielfachoftmals auch Bekannte und Freunde die eigens abgegebenenen Kommentareierungen im Internet verfolgen.
Für den Fall, dass man diese Grundregeln nicht beherzigt, besteht schnell Gefahr, dass man sich einemdurch Begehung des Delikts der Beleidigung iSd StGB oder anderer StraftTatbestände schuldig macht. Neben der Beleidigung kommen hierbei außerdem noch in Betracht:
- Verhetzung: Der Straftatbestand Verhetzung liegt nach § 283 StGB Absatz 1 vor, wenn ein Täter vor mind. 30 Personen zu Gewalt aufruft oder zu Hass gegen Menschen anspornt. Dabei müssen diese Menschen einer bestimmten Nationalität, Ethnie oder Religion angehören bzw. eine bestimmte Hautfarbe haben oder eine besondere sexuelle Orientierung aufweisen.
- Verleumdung: Die Verleumdung iSd § 297 StGB ist eine unwahre Behauptung über eine Person, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Dabei handelt es sich um eine wissentlich falsche Verdächtigung, die eine beschuldigte Person in Gefahr bringen kann. Deshalb ist eine Verleumdung ein Offizialdelikt und wird durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft amtswegig verfolgt.
- Üble Nachrede: Bei der üblen Nachrede iSd § 111 StGB wird einer Person widerrechtlich ein unehrenhaftes Verhalten oder eine verachtenswerte Eigenschaft vorgeworfen (z. B. Faschist, Sexsüchtiger etc.). Dabei muss die Behauptung vor mindestens einer weiteren Person getätigt werden. Straffrei bleibt die üble Nachrede allerdings, wenn die Richtigkeit der Behauptung bewiesen werden kann. Ansonsten ist üble Nachrede ein Privatanklagedelikt und kann entsprechend bestraft werden.
- Kreditschädigung: Eine Kreditschädigung iSd § 152 StGB ist dann gegeben, wenn durch eine Behauptung von falschen Tatsachen der Kredit, Erwerb oder ein berufliches Fortkommen einer Person geschädigt wird oder in Gefahr gerät.