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Urkundenfälschung - Mit welchen Folgen ist zu rechnen?

Anwalt untersucht Urkundenfälschung
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Eine Urkundenfälschung ist in Österreich eine Straftat, die mit Geldstrafe oder auch Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Dabei kann in schweren Fällen neben dem Tatbestand der Urkundenfälschung auch eine Anklage wegen Betrug in Frage kommen. 

In diesem Beitrag wollten wir alle wichtigen Fragen zur Urkundenfälschung beantworten, wie z. B.: Was versteht man unter Urkundenfälschung? Was sind die Folgen einer Urkundenfälschung? Welche Strafe bekommt man bei Urkundenfälschung? Wann ist eine Urkundenfälschung verjährt?

  • Urkundenfälschung ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder einer ein- bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafe bedroht sein.
  • Bei Urkundenfälschung greift das sogenannte Legalitätsprinzip, das besagt, dass eine Strafverfolgungsbehörde ein Ermittlungsverfahren eröffnen muss, wenn sie Kenntnis von einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt erlangt.
  • Bei Urkundenfälschung kann auch in schweren Fällen zusätzlich eine Anklage wegen Betrug in Frage kommen.
  • Die Verjährungsfrist einer Urkundenfälschung richtet sich nach der Schwere der Tat und der dementsprechend drohenden Strafe.
  • Beim Vorwurf von Urkundenfälschung sollte man die Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Strafrecht in Anspruch nehmen.
Inhaltsverzeichnis

Was sagt das Gesetz zur Urkundenfälschung?

Die Urkundenfälschung  ist im § 223 Strafgesetzbuch geregelt und wird folgendermaßen beschrieben:

Urkundenfälschung § 223 StGB:

„Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechts­verhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, oder eine derart verfälschte oder falsche Urkunde hierzu benützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.“ 

Was ist eine Urkunde im Strafrecht?

Im strafrechtlichen Sinn gilt als Urkunde jedes Schriftstück, das ein Rechtsverhältnis oder Recht dokumentiert, ändert oder aufhebt, wie z. B. ein Vertrag. Außerdem kann eine Urkunde auch ein Dokument zum Beweis einer Tatsache erstellt sein, die von rechtlicher Bedeutung ist, wie z. B. ein Protokoll. 

Als Beispiel lassen sich hier Gehaltsabrechnungen, Reisepässe, KFZ Zulassungsbescheide, Führerscheine, Kreditkartenbelege oder auch Stromrechnungen nennen.

Was ist eine falsche Urkunde?

Bei der Urkundenfälschung werden zwei verschiedene Arten von verfälschten Urkunden unterschieden. Dabei handelt es sich bei einer falschen Urkunde immer um ein Dokument, das nicht vom ausgewiesenen Aussteller der Urkunde stammt. 

Jedoch handelt es nicht um Urkundenfälschung, wenn eine Urkunde mit ausdrücklicher Zustimmung eines Namensträgers von einer anderen Person unterschrieben wird. 

Hierbei entsteht keine Identitätstäuschung. Urkundenfälschung Beispiele sind hingegen das Unterschreiben einer Urkunde mit dem Namen einer nicht existierenden Person oder eine blanko unterschriebene Urkunde, die im Nachgang dem Willen des Unterzeichners widersprechend ausgefüllt wird.

Zusätzlich zum Erstellen einer falschen Urkunde gilt auch das verfälschen einer echten Urkunde als Urkundenfälschung iSd StGB. Dabei ist strafrechtlich entscheidend, dass wichtige und wesentliche Angaben des Ausstellers der Urkunde geändert wurden. 

Außerdem gilt auch das Entfernen relevanter Teile einer Urkunde als Urkundenfälschung. Beispielhaft lässt sich hier das Entfernen einer Seite im Reisepass anführen, die ein Ausweisungsvermerk eines anderen Staates dokumentiert.

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Verfälschen besonders geschützter Urkunden

Besonders schwer wiegt eine Urkundenfälschung nach § 224a StGB im Falle von besonders geschützten Urkunden. Hierbei handelt es sich um öffentliche Urkunden (inländisch oder ausländisch), Wertpapiere oder letztwillige Verfügungen (z. B. Testament, Erbvertrag). 

Eine Fälschung dieser Urkunden oder eine Verwendung einer falschen Urkunde dieser Art kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen

Ein öffentliches Beglaubigungszeichen ist ein Zeichen, das durch einen Beamten im Rahmen seiner Amtshandlungen oder eine andere Person mit öffentlichem Glauben (z.B. Notar) in ihrer Geschäftstätigkeit  an einer Sache anbringt, um diese zu bestätigen. Dabei handelt es sich um Urkundenfälschung iSd StGB § 225, wenn jemand diese Zeichen nachmacht oder verfälscht.

Ebenso mit einer Strafe wegen Urkundenfälschung  haben Täter zu rechnen, die solche verfälschten Dokumente in den Rechtsverkehr einbringen. Dabei kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren drohen.

Weitere Tatbestände der Urkundenfälschung

Ergänzende Tatbestände der Urkundenfälschung finden sich im Strafgesetzbuch in folgenden Paragrafen:

  • 225a StGB Datenfälschung
  • 227 StGB Vorbereitung der Fälschung öffentlicher Urkunden oder Beglaubigungszeichen
  • 228 StGB Mittelbare unrichtige Beurkundung oder Beglaubigung
  • 229 StGB Urkundenunterdrückung
  • 230 StGB Versetzung von Grenzzeichen
  • 231 StGB Gebrauch fremder Ausweise

Besonders herausgestellt soll hier nochmals der Tatbestand der Urkundenunterdrückung § 229 StGB im Rahmen der Urkundenfälschung werden. 

Hierbei ist auch eine Vernichtung, Beschädigung oder Unterdrückung von Urkunden strafbar, wenn dabei im Rechtsverkehr ein Beweis für ein Recht, ein Rechtsverhältnis oder eine Tatsache vorenthalten bleibt. Dabei kann es sich z. B. um das vernichten oder verschwinden lassen eines gültigen Testamentes handeln.

Was sind die Folgen von Urkundenfälschung?

Wenn eine Urkundenfälschung bekannt wird, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, diese zu verfolgen. Die Urkundenfälschung ist demnach ein Offizialdelikt. Dabei greift das sogenannte Legalitätsprinzip, das besagt, dass eine Strafverfolgungsbehörde ein Ermittlungsverfahren eröffnen muss, wenn sie Kenntnis von einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt erlangt. 

Deshalb kann es sich hierbei sowohl um ein kleines Delikt, wie z. B. einen abgedrückten Eintrittsstempel für die Disko auf der Haut handeln oder um einen schwerwiegenderen Betrug, wie z. B. das Schreiben einer Doktorarbeit durch einen Ghostwriter handeln. Als Urkunde im strafrechtlichen Sinne ist eine  „verkörperte mensch­liche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechts­verkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt“ . 

Deshalb täuscht eine fremdgeschriebene wissenschaftliche Arbeit über die Identität des Autors, der die geistige und in Schriftform verfasste Leistung erbracht hat und ist deshalb eine Urkundenfälschung iSd StGB in Österreich.

Urkundenfälschung kann auch ein Betrugsdelikt sein

Die Fälschung einer Urkunde oder die Erstellung einer gefälschten Urkunde kann auch ein Betrugsdelikt sein. Dabei kann der Tatbestand Betrug dann greifen, wenn der Fälscher in der Absicht handelt, einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu erreichen oder das Vermögen anderer Personen zu schädigen sowie Tatsachen zu verdrehen.

Hierbei kann z. B. der Subventionsbetrug angeführt werden, bei dem durch gefälschte Dokumente staatliche Gelder beansprucht werden.  

Schwerer Betrug nach § 147 Strafgesetzbuch

Im Strafgesetzbuch wird der Tatbestand des Schweren Betrugs im Rahmen der Urkundenfälschung folgendermaßen definiert:

„Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines unbaren Zahlungsmittels, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Messgerät benützt oder sich fälschlich für einen Beamten ausgibt ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

„Ebenso ist zu bestrafen, wer einen 5.000 Euro übersteigenden Schaden anrichtet…“

„Wer bei einem Betrug einen 300.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“

Hierbei lassen sich beim Tatbestand Urkundenfälschung und Betrug  als Beispiele eine Scheckeinlösung mit gefälschter Unterschrift oder eine Krediterschleichung mit einer gefälschten Einkommensbestätigung nennen.

Welche Strafe droht bei Urkundenfälschung?

Nach dem Gesetz kann eine einfache Urkundenfälschung mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder alternativ mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen belegt werden. 

Außerdem sind in schweren Fällen, wie z. B. der Fälschung öffentlicher Urkunden oder öffentlicher Beglaubigungszeichen, Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich. 

Für den Fall, dass zur Urkundenfälschung noch eine Anklage wegen Betrug hinzukommt, können bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe drohen. Zusätzlich sind bei einem entstandenen Schaden von über 300.000 Euro im Betrugsfall auch Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren möglich.

Wann ist eine Urkundenfälschung verjährt?

Die Verjährungsfristen für Straftatbestände sind im Strafgesetzbuch in § 57 geregelt. Damit gelten sie auch für  Urkundenfälschung  und Betrug. Danach verjähren Straftaten, die mit lebenslanger Haftstrafe bedroht sind, nicht. Für Betrug und Urkundenfälschung kommt Verjährung in Frage. Dabei beginnt die Verjährungsfrist allerdings erst, wenn strafbare Handlung abgeschlossen ist und das strafbare Verhalten eingestellt wurde. Grundsätzlich richtet sich die Verjährungszeit nach der Schwere des Vergehens und damit dem maximalen Strafmaß, von dem die Tat bedroht ist. Somit gelten folgende Verjährungszeiten:

  • Für Handlungen, die mit über 10-jähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, gilt eine Verjährungsfrist von 20 Jahren.
  • Für Handlungen, die mit mehr als 5-jähriger aber weniger als 10-jähriger Haftstrafe bedroht sind, gilt eine Verjährungsfrist von 10
  • Für Handlungen, die mit einer mehr als 1-jährigen aber weniger als 5-jährigen Haftstrafe bedroht sind, gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
  • Für Handlungen, die mit einer mehr als sechsmonatigen aber höchstens 1-jährigen Freiheitsstrafe bedroht sind, gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
  • Für Handlungen, die mit einer maximal sechsmonatigen Freiheitsstrafe oder evtl. nur mit Geldstrafe bedroht sind, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

Vorwurf der Urkundenfälschung – wann brauche ich einen Anwalt?

Wenn man selbst mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung konfrontiert ist, ist eine eingehende Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht dringend zu empfehlen. Er kann den individuellen Fall beurteilen und den Betroffenen eingehend beraten, wie im Falle einer Vorladung und Vernehmung bei der Polizei bestmöglichst zu handeln ist. 

Außerdem kann er als Strafverteidiger bei Polizei und Gericht die Interessen des Betroffenen wahrnehmen, wenn es zu einer Anklage kommt. Erfahrene Experten für Strafrecht in Ihrer Nähe finden sie Schnell und unkompliziert auf Strafrecht24.

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